Kosten

Hier erfahren Sie mehr über die auftretenden Kosten

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Gesetzlich versicherte Personen unter 18 Jahren

Gesetzlich versicherte Personen unter 18 Jahren können Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen variiert je nach Schweregrad der diagnostizierten Zahn- und Kieferproblematik. Das KIG-System (kieferorthopädische Indikationsgruppen) wird verwendet, um den Befund in fünf Stufen zu klassifizieren.

Fehlstellungen der Grade 1 und 2 gelten als medizinisch behandlungswürdig, jedoch werden die Kosten erst ab Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 von der Krankenkasse übernommen. Bei KIG 1, 2 und „Zusatzleistungen“ decken private Zusatzversicherungen die Kosten.

Interessant ist, dass bei Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 die gesetzlichen Krankenkassen 80 % der Behandlungskosten sofort übernehmen, während die restlichen 20 % zunächst vom Patienten oder den Eltern selbst getragen werden müssen. Nach Abschluss der Behandlung erfolgt die Rückerstattung dieser 20 %.

Gesetzlich Versicherte, die älter als 18 Jahre sind

Gesetzlich Versicherte, die älter als 18 Jahre sind, können in der Regel nicht auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zählen.*

Die Kosten für eine Therapie belaufen sich in der Regel auf 4.000 € bis 7.000 €. Patienten haben die Möglichkeit, eine zinsfreie Ratenzahlung über eine Laufzeit von 1 bis 3 Jahren zu vereinbaren. 

Die voraussichtlichen Kosten können in der Regel bereits im ersten Beratungsgespräch mitgeteilt werden. Der Heil- und Kostenplan gibt Aufschluss über die endgültigen Kosten. Diese Kostenangaben sind für unsere Praxis verbindlich und werden keinesfalls erhöht! Jeder Patient ist im Vorfeld genau über die finanziellen Aspekte informiert, ohne zusätzliche Kosten, Nachbelastungen oder versteckte Ausgaben – sogar Reparaturkosten sind ausgeschlossen. 

Zum Halten des Behandlungsergebnisses erhält jeder Patient einen Lingualretainer und eine Stabilisierungsschiene für die Nacht, eine sogenannte Retentionsschiene, die immer im Heil- und Kostenplan inbegriffen ist. 

*Ausnahmen bilden schwere Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erfordern.

Privat versichert

Welche finanziellen Aufwendungen entstehen?

Nach einer umfassenden funktionsdiagnostischen Untersuchung und einem eingehenden Beratungsgespräch erstellen wir für Sie einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Dieser beinhaltet eine präzise Aufschlüsselung der geplanten Therapie sowie der damit verbundenen finanziellen Aufwendungen.

Erstattung der Ausgaben durch private Versicherungen

In der Regel können Personen mit einer privaten Krankenversicherung auf eine Übernahme der Kosten zählen. Dies gilt auch für erwachsene Patienten, die gute Chancen auf eine Deckung der Therapiekosten haben.

Es wird geraten, den Kostenplan vor dem Beginn der Behandlung bei der Krankenversicherung einzureichen. Abhängig von Art und Umfang Ihrer Versicherung erhalten Sie vom Versicherer Informationen über den Umfang der Kostenerstattung. Die Höhe der Rückerstattung hängt dabei von Ihrem gewählten Versicherungstarif und möglichen vereinbarten Zusatzleistungen ab.

Beihilfe

Für Patienten unter 18 Jahren, die beihilfeberechtigt sind, bestehen hervorragende Aussichten auf eine Kostenübernahme. In den meisten Fällen werden zumindest die meisten Kosten übernommen. Weitere Einzelheiten zu diesem Punkt können gerne im persönlichen Gespräch in der Praxis erläutert werden.

Patienten über 18 Jahren, die beihilfeberechtigt sind, können bedauerlicherweise nicht immer mit einer Kostenübernahme rechnen. In besonderen Ausnahmefällen mag dies anders sein, jedoch müssen erwachsene beihilfeberechtigte Patienten in der Regel ihre Behandlungskosten selbst oder privat tragen. Für alle Patienten steht in unserer Praxis die Möglichkeit einer Ratenzahlung zur Verfügung.

Zahnzusatzversicherungen

Die besten 16 Zahnzusatzversicherungen finden Sie unter http://www.waizmanntabelle.de/.

Hilfe bei Abrechnungsfragen

Wenn Sie eine Rechnung oder einen unbefriedigenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, ärgern Sie sich nicht, sondern sprechen Sie offen mit uns darüber. Wir bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung an. Oftmals reicht bereits eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung aus, um „Unklarheiten“ zu Ihren Gunsten zu klären.

Erreichbarkeit der Praxis

Öffnungszeiten

Dienstags:       09.00 - 15.30 Uhr
Mittwochs:      09.00 - 18.00 Uhr
Donnerstags:  09.00 - 18.00 Uhr
Freitags:          11.00 - 17.00 Uhr

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Alte Gasse 32
60313 Frankfurt am Main (Innenstadt Frankfurt - nähe Konstablerwache)